Förderprogramme

BALM Fördertopf für Abbiegeassistenz Systeme 2023

Abbiegeassistent - Bundesamt für Logistik und Mobilität

Der Fördertopf des BALM ist ab dem 23. Januar 2023 wieder abrufbar.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt.

Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern.

Quelle: BALM

BAG

De-minimis

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom Bund gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

 

Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Unternehmen nach Maßgabe der Anlage 2 der „De-minimis“- Förderrichtlinie: Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen,

Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit, sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

 

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder vergleichbare Regelungen vorgeschrieben sind. Förderfähig sind ausdrücklich nach Anlage 2 der Kauf, Miete und Leasing von Kamerasystemen zum rückwärtigen Rangieren, Frontkameras sowie zusätzliche überobligatorische Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Radarsysteme.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2023 beginnt im Förderprogramm „De-minimis“ am 09. Januar 2023.

Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.

Die Antragstellung auf Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe ist auf elektronischem Wege über das elektronische Antragsportal des Bundesamtes „eService“ auf der Internetseite Startseite - Antragsportal des BMDV (bund.de) einzureichen.

 

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität

Arbeitsschutzprämien der BG Bau

Die BG Bau hat einen Katalog für förderfähige Arbeitsschutzmassnahmen. Folgende Maßnahmen werden von der BG Bau bezuschusst und prämiert. Förderfähig sind nur Geräte, die vom Hersteller für den gewerblichen Bereich zugelassen sind.

Quelle: BG Bau

IBB Business Team - Abbiegeassistent Berlin

Im Großstadtverkehr häufen sich schwere Unfälle durch abbiegende Lastkraftwagen (Lkw) – zumeist verursacht durch den toten Winkel. Trotz zahlreicher Spiegel am Fahrzeug werden Verkehrsteilnehmende beim Abbiegevorgang nicht immer rechtzeitig wahrgenommen. Insbesondere Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sind davon betroffen.

Abbiegeassistenzsysteme sind technische Lösungen, die im Ernstfall Leben retten und Lkw-Fahrer:innen in kritischen Verkehrssituationen entlasten. Durch optische oder akustische Signale machen Sie auf Personen aufmerksam, die für die/den Fahrer:innen beim Abbiegen schwer einsehbar sind.

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Abbiegeassistenzsysteme“ hat das Land Berlin ein Förderprogramm aufgelegt, das Selbstständige und Unternehmen bei der Nachrüstung ihrer Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen finanziell mit bis zu 1.500 Euro je Abbiegeassistenzsystem unterstützt.

Die Beantragung erfolgt online im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH.

Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot Abbiegeassistent Berlin finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Quelle: IBB-Business Team